Herzlich willkommen auf der Homepage der Rechtsanwaltskanzlei Münster.

Ich möchte die Gelegenheit nutzen, Ihnen meine Person vorzustellen und meine Tätigkeit etwas näher auszuführen.
Als Rechtsanwalt mit Schwerpunkt im Strafrecht verfüge ich über fundierte Erfahrungen und besondere Kenntnisse im Straf- und Strafprozessrecht, insbesondere im Umgang mit Strafverfolgungsbehörden.

„Gewisse Dinge stehen niemals zur Disposition!“

 

Aufgrund meiner Qualifikation als Fachanwalt für Strafrecht unterliege ich einer jährlichen Fortbildungspflicht, die durch Nachweise wie die folgenden (auszugsweise) bei der Rechtsanwaltskammer belegt werden muss.

Nach meinem Studium der Rechtswissenschaften in Frankfurt am Main von 2002 bis 2008 und dem sich anschließenden juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) beim Landgericht Frankfurt am Main, bin ich seit dem 28.04.2011 als Rechtsanwalt zugelassen und seit dem 01.01.2012 als freiberuflicher Rechtsanwalt tätig.

Im Rahmen dieser Tätigkeit habe ich die sich bereits in der Ausbildung herauskristallisierende Fokussierung auf das Strafrecht aufgegriffen und bearbeite seit diesem Zeitpunkt überwiegend strafrechtliche Mandate.

Bereits nach der Zulassung zur Anwaltschaft nahm ich zahlreiche Strafverteidigungsmandate, auch Pflichtverteidigungen, wahr.
Strafverteidigung erfordert neben solider Rechtskenntnis und gründlicher Einarbeitung in den Sachverhalt des Falles auch die Fähigkeit, mit dem Mandanten ein echtes Vertrauensverhältnis herstellen zu können. Zudem ist es wichtig engen Kontakt mit den Ermittlungsbehörden (Polizei/Staatsanwaltschaft) zu halten, um die Rechte des Mandanten im gesamten Strafverfahren zu sichern. Besuche in der Untersuchungshaft sowie der Beistand bei polizeilichen und staatsanwaltlichen Vernehmungen sind deshalb ein selbstverständlicher Teil der Tätigkeiten eines Strafverteidigers.
Mein Tätigwerden umfasste bislang neben Verteidigungsschriften im Ermittlungsverfahren, und der Verteidigung in erstinstanzlichen Strafverfahren vor dem Amts- und Landgerichten auch die Vertretung in Ordnungs-widrigkeitenverfahren bis zu Gnadenverfahren und der Begleitung in Rechtsmittelverfahren durch Revision und Berufung. Auch habe ich bislang mehrere Opfern von Straftaten durch die mitunter belastende Situation einer gerichtlichen Geschehensaufarbeitung begleitet.

Um Ihre Rechte als Opfer einer Straftat in das Strafverfahren einzubringen und dort effektiv umzusetzen, begleite ich Geschädigte als Vertreter im Rahmen der Nebenklage durch das Ermittlungsverfahren bis zur Hauptverhandlung. Insoweit ist es möglich sogleich im Strafverfahren etwaige zivilrechtliche Schadenersatzansprüche geltend zu machen, um einen zusätzlichen, zeitaufreibenden Zivilprozess im Anschluss zu vermeiden.
Seit dem Zeitpunkt meiner Zulassung konnte ich neben drei Freisprüchen vor den Amtsgerichten Frankfurt und Offenbach sowie dem Landgericht Frankfurt eine Vielzahl von Einstellungen und Bewährungsstrafen für meine Mandanten erarbeiten.

Persönlicher Schwerpunkt liegt jedoch wesentlich in der Verknüpfung der praktischen Verteidigungstätigkeit im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung vor Gericht mit dem sich unter Umständen anschließenden Rechtsmittelverfahren der Revision zu den Oberlandesgerichten und dem Bundesgerichtshof.

Ich habe bislang mehr als 100 strafrechtliche Revisionen begründet und kann in diesem Zusammenhang beurteilen wie wichtig eine gründliche Vorbereitung der mündlichen Verhandlung ist, weil sich Fehler in diesem Stadium unmittelbar auf das Revisionsverfahren auswirken und dort schwer bis fast gar nicht mehr behoben werden können.

Spezialisierung auf Revisionsverfahren

Um sie im sehr formaljuristischen Revisionsverfahren qualifiziert zu beraten und zu vertreten, hat sich mein Büro neben der Instanzverteidigung auf diesen Bereich des Strafrechts spezialisiert.

Im Rahmen meiner Revisionsarbeit an über 100 Revisionsbegründungen konnte ich eine persönliche Erfolgsquote herausarbeiten, die etwa 4mal so hoch wie der statistische Durchschnitt ist.

Diese Quote scheint zunächst nicht sonderlich hoch zu seine, ich verweise in diesen Zusammenhang auf eine Aufstellung von Autoren eines bekannten Lehrbuchs über die Verteidigung im Revisionsverfahren, demnach das Rechtsmittel nur in 3% aller Fälle Erfolg hat und zur Aufhebung des Urteils führt. (Schlothauer/ Wieder, Die Revision im Strafverfahren, 2. Aufl. 2013, S. 1; www.juraexamen.info/die-revision-im-strafrecht-ein-ueberschaetztes-rechtsmittel-eine-gefahr-fuer-den-rechtsstaat/ ).

Um die angestrebte ausschließliche Ausrichtung auf das Strafrecht inhaltlich zu vertiefen und nach außen kenntlich zu machen, habe ich vom 28.10.2011 bis zum 11.12.2011 den theoretischen Teil der Ausbildung zum Fachanwalt für Strafrecht erfolgreich absolviert, und wurde sodann am 02. September 2014 durch die Rechtsanwaltskammer Frankfurt am Main berechtigt, die Bezeichnung „Fachanwalt für Strafrecht“ zu führen.

Sofern Sie einmal in die unerfreuliche Situation geraten, mit einem –auch vermeintlich belanglosen- strafrechtlichen Vorwurf konfrontiert zu werden, scheuen Sie sich nicht meine Beratung und Vertretung in Anspruch zu nehmen. Bereits in einem frühen Verfahrensstadium werden entscheidende Weichen gestellt, welche oftmals später nicht wieder umgestellt werden können.

Vorteile

Als Anwalt für Strafrecht biete ich Ihnen folgende Vorteile:

  • Unabhängiger Rechtsanwalt
  • Notrufnummer für vorläufige Festnahmen
  • Ausschließliche Spezialisierung auf das Strafrecht inkl. der Nebengebiete
  • Aktualität durch fortwährende Weiterbildung